Divers ist in Deutschland seit 2018 eine dritte amtliche Geschlechtsoption im Personenstandsrecht und richtet sich an intergeschlechtliche Personen sowie Personen, die sich keinem binären Geschlecht zugehörig fühlen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 entschieden, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auch eine nicht-binäre Geschlechtsidentität schützt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz 2024 wurde der Zugang zur Eintragung „divers" weiter vereinfacht. Die Option „divers" ist ein wichtiger rechtlicher Fortschritt für nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland.