Die dritte Option bezeichnet die im deutschen Personenstandsrecht seit 2018 mögliche Eintragung „divers" neben „männlich" und „weiblich". Sie wurde infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, das feststellte, dass das Grundgesetz auch nicht-binäre Identitäten schützt. Die Regelung richtet sich primär an intergeschlechtliche Personen, wurde aber auch für nicht-binäre Menschen geöffnet. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz 2024 ist der Zugang zu dieser Option niedrigschwelliger geworden.