Geschlechtliche Selbstbestimmung bezeichnet das Recht jeder Person, die eigene Geschlechtsidentität selbst zu definieren und rechtlich anerkennen zu lassen, ohne dafür medizinische Gutachten oder Gerichtsverfahren durchlaufen zu müssen. In Deutschland trat 2024 das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, das die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister per Selbsterklärung ermöglicht. Dieses Gesetz löste das veraltete Transsexuellengesetz von 1980 ab und stärkt die Würde trans und nicht-binärer Menschen.