Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) trat in Deutschland am 1. August 2001 in Kraft und ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals eine rechtlich anerkannte Partnerschaft, die sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft. Es war ein wichtiger Schritt in Richtung rechtlicher Gleichstellung, gewährte aber nicht alle Rechte der Ehe, beispielsweise beim Adoptionsrecht und steuerlichen Vorteilen. Mit der Einführung der Ehe für alle am 1. Oktober 2017 wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz weitgehend obsolet; bestehende Lebenspartnerschaften konnten in eine Ehe umgewandelt werden.

Verwandte Begriffe

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