Paragraph 175 war ein Strafrechtsparagraph im deutschen Recht, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Er existierte in verschiedenen Fassungen von 1871 bis 1994. Unter dem Nationalsozialismus wurde er 1935 verschärft, was zur Verfolgung und Inhaftierung Zehntausender schwuler Männer in Konzentrationslagern führte. In der Bundesrepublik blieb die verschärfte Fassung bis 1969 bestehen. Erst 1994 wurde der Paragraph endgültig gestrichen, und 2017 wurden die Opfer rehabilitiert und entschädigt.