Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das in Deutschland 2024 in Kraft trat, ermöglicht es trans, nicht-binären und intergeschlechtlichen Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz von 1980, das psychiatrische Gutachten und Gerichtsurteile verlangte. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Anerkennung von Selbstbestimmung in Deutschland, wird jedoch von einigen Aktivist:innen als noch nicht weitgehend genug kritisiert. Eine Sperrfrist von einem Jahr zwischen zwei Änderungen ist im Gesetz vorgesehen.