Stiefkindadoption

Die Stiefkindadoption ermöglicht es einem Elternteil, das Kind des Partners oder der Partnerin rechtlich zu adoptieren und damit eine vollständige rechtliche Elternschaft zu begründen. Für gleichgeschlechtliche Paare wurde dieses Recht in Deutschland schrittweise ausgebaut: seit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft 2001 und mit der Ehe für alle 2017. Die Stiefkindadoption ist für viele Regenbogenfamilien ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Absicherung aller Familienmitglieder.

Verwandte Begriffe

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