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Abstammungsrecht

Das Abstammungsrecht regelt in Deutschland, wer rechtlich als Elternteil eines Kindes gilt – unabhängig davon, ob diese Person auch biologisch damit verwandt ist. Es steht in den Paragraphen 1591 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Rechtliche Mutter ist danach immer die Frau, die das Kind geboren hat. Ein Kind kann höchstens zwei rechtliche Elternteile haben. Für gleichgeschlechtliche Paare bringt das ein strukturelles Problem mit sich. Anders als das Adoptionsrecht wurde das Abstammungsrecht bei der Einführung der Ehe für alle 2017 nicht angepasst. Bekommt eine Ehefrau ein Kind, wird ihre Frau nicht automatisch als zweiter Elternteil eingetragen, wie es bei heterosexuellen Ehepaaren der Fall wäre. Sie muss das Kind stattdessen per Stiefkindadoption annehmen, ein Verfahren, das Monate dauern kann. Bis der Prozess abgeschlossen ist, hat sie kein Sorgerecht. LGBTIQ+-Verbände wie der LSVD+ fordern seit Jahren eine Reform, mehrere deutsche Gerichte halten die aktuelle Rechtslage für verfassungswidrig. Beim Bundesverfassungsgericht liegen entsprechende Verfahren seit Jahren ohne Entscheidung.

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