Das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare wurde in Deutschland schrittweise eingeführt: Zunächst war nur die Stiefkindadoption möglich (2005), dann die Sukzessivadoption (2014) und schließlich die vollständige gemeinsame Adoption mit der Öffnung der Ehe für alle im Jahr 2017. Das Bundesverfassungsgericht spielte eine entscheidende Rolle bei der schrittweisen Ausweitung der Adoptionsrechte. Studien zeigen, dass Kinder in Regenbogenfamilien genauso gut aufwachsen wie in Familien mit Eltern unterschiedlichen Geschlechts. International variieren die Regelungen zum Adoptionsrecht für LGBTQ+-Paare erheblich.