Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Anti-Diskriminierungsgesetz bekannt, trat 2006 in Deutschland in Kraft und soll Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verhindern. Es gilt in den Bereichen Beschäftigung, Berufsausbildung sowie bei zivilrechtlichen Verträgen. Betroffene können sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten lassen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Queere Personen können sich auf das AGG berufen, wenn sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden.