Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, trat 2006 in Deutschland in Kraft und setzt EU-Antidiskriminierungsrichtlinien um. Es schützt Menschen vor Benachteiligung aufgrund von Rasse, Ethnizität, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität im Arbeits- und Zivilrechtsbereich. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Betroffene und dokumentiert Diskriminierungsfälle. Kritiker bemängeln, dass das AGG in seiner Reichweite begrenzt ist und insbesondere keine vollständige Absicherung für trans und intergeschlechtliche Menschen bietet.