Das Asylrecht schützt Menschen, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – darunter auch LGBTQ+-Personen – verfolgt werden. In vielen Ländern ist Homosexualität noch immer strafbar oder gesellschaftlich mit Gewalt verbunden, was eine Schutzpflicht für aufnehmende Staaten begründet. Die Anerkennung von Asylgründen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist in Deutschland möglich, aber in der Praxis mit hohen Hürden verbunden.