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Intergeschlechtlich

Intergeschlechtlich ist die von vielen Selbstvertretungsorganisationen bevorzugte Bezeichnung für Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale – etwa Chromosomen, Hormonhaushalt oder innere und äußere Geschlechtsorgane – nicht eindeutig den medizinischen Kategorien „männlich" oder „weiblich" zugeordnet werden können. Der Begriff wird zunehmend anstelle von „intersexuell" verwendet, weil die Endung „-sexuell" fälschlich eine sexuelle Orientierung statt eines körperlichen Merkmals suggeriert.

Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit und keine seltene Ausnahme, sondern eine natürliche Variation menschlicher Körper. Sie kann sich schon bei der Geburt zeigen oder erst später, etwa in der Pubertät, bemerkbar machen. In Deutschland ermöglicht seit 2018 der Personenstandseintrag „divers" eine rechtliche Anerkennung jenseits von „männlich" und „weiblich"; seit 2021 schränkt das Gesetz zum Schutz vor nicht-einwilligungsfähigen geschlechtsangleichenden Operationen medizinisch nicht notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern ein.

Intergeschlechtliche Menschen können sich unabhängig von ihren körperlichen Merkmalen als Frau, Mann, nichtbinär oder anders identifizieren; Geschlechtsidentität und körperliche Geschlechtsmerkmale sind zwei getrennte Ebenen.

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