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Intersex Genital Mutilation (IGM)

Intersex Genital Mutilation, kurz IGM, bezeichnet nicht-einwilligungsfähige, medizinisch nicht notwendige und meist irreversible chirurgische Eingriffe an den Genitalien intersexlicher Kinder. Dazu zählen sogenannte geschlechtsangleichende oder „korrigierende" Operationen, sterilisierende Eingriffe, erzwungene Hormongaben, wiederholte genitale Untersuchungen sowie die Vorführung betroffener Kinder zu medizinischen Lehrzwecken. Anders als bei vergleichbaren Eingriffen an nicht-intersexlichen Kindern erfolgen sie häufig allein aus dem Bestreben, den Körper an gesellschaftliche Vorstellungen von eindeutig weiblich oder männlich anzupassen, ohne dass ein gesundheitlicher Nutzen für das betroffene Kind belegt ist.

Intersexualität selbst ist ein Sammelbegriff für angeborene körperliche Variationen der Geschlechtsmerkmale – etwa bei Genitalien, inneren Fortpflanzungsorganen, Chromosomen oder Hormonhaushalt –, die nicht den typischen Vorstellungen von eindeutig weiblichen oder männlichen Körpern entsprechen und schätzungsweise rund zwei Prozent der Bevölkerung betreffen. Sowohl die Vereinten Nationen als auch Institutionen der Europäischen Union haben IGM inzwischen als Menschenrechtsverletzung eingestuft, die Vereinten Nationen bezeichnen die Praxis explizit auch als eine Form von Folter. Intersex-Organisationen fordern seit Jahren gesetzliche Verbote solcher Eingriffe, solange keine medizinische Notwendigkeit und keine informierte Einwilligung der betroffenen Person selbst vorliegen.

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