Der schwarze Winkel war in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern das Kennzeichen für Häftlinge, die als „asozial“ eingestuft wurden. Dazu zählten Obdachlose, Bettler, Wanderarbeiter, Alkoholiker, Prostituierte und Menschen, die dem NS-Staat als nicht angepasst galten. Im Frühjahr und Sommer 1938 wurden bei der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ über 10.000 Menschen verhaftet. Die Zahl der als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ eingestuften Häftlinge wird auf 60.000 bis 80.000 geschätzt.
In der queeren Geschichte taucht der Begriff auf, weil unklar ist, ob und wie systematisch lesbische Frauen unter diesem Vorwand verfolgt wurden. Die Forschung ist uneins. Anders als bei schwulen Männern, die der Rosa Winkel markierte, gab es für Lesben kein eigenes Kennzeichen, und der Paragraf 175 betraf nur Männer.
Die Betroffenen blieben nach 1945 lange ohne Anerkennung und Entschädigung. Der Bundestag erkannte die Verfolgung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ erst am 13. Februar 2020 an. 2023 wurde in der Gedenkstätte Sachsenhausen eine Gedenkstele für sie eingeweiht.