Als Sodomiegesetze werden Strafvorschriften bezeichnet, die bestimmte sexuelle Handlungen – historisch meist Anal-, Oral- oder Handsex – als „widernatürlich“ oder unsittlich kriminalisierten. In der Praxis richteten sie sich so gut wie nie gegen heterosexuelle Paare, sondern wurden gezielt gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen eingesetzt. Frühe Vorläufer finden sich bereits in den mittelassyrischen Gesetzestexten um 1075 vor unserer Zeitrechnung; die für die Neuzeit prägende Form geht auf den englischen Buggery Act von 1533 unter Heinrich VIII. zurück, der auf Sodomie die Todesstrafe vorsah. Über den britischen Kolonialismus verbreiteten sich entsprechende Regelungen weltweit – mehr als 30 der heute noch 62 Länder mit strafbarer Homosexualität berufen sich auf koloniales Recht.
Die Abschaffung verlief höchst ungleichzeitig: Frankreich strich Sodomie 1791 aus seinem Strafgesetzbuch, Dänemark 1933, Kanada 1969, Deutschland hob den Paragrafen 175 1994 vollständig auf. In den USA erklärte der Oberste Gerichtshof 2003 im Fall Lawrence v. Texas bundesstaatliche Sodomiegesetze für verfassungswidrig. Weltweit kriminalisieren nach Stand 2025 noch 63 Staaten gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen, in elf davon droht die Todesstrafe – ein Rückgang gegenüber 92 Staaten im Jahr 2006, aber noch immer eine der wirkmächtigsten rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung queerer Menschen.