Das StrRehaHomG ist das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“. Es wurde am 17. Juli 2017 erlassen, am 21. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 22. Juli 2017 in Kraft. Es hebt Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen auf, auch teilweise, und gilt entsprechend für Unterbringungsanordnungen. Auf Antrag stellt die Staatsanwaltschaft fest, ob ein Urteil aufgehoben ist; Betroffene erhalten eine Rehabilitierungsbescheinigung, Einträge im Bundeszentralregister werden auf Antrag getilgt.
Zusätzlich gibt es eine Entschädigung: 3.000 Euro pro aufgehobenem Urteil und 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr Freiheitsentziehung. Den Anspruch stellt das Bundesamt für Justiz auf Antrag fest. Die Entschädigung ist nicht vererbbar, nicht pfändbar und nicht übertragbar.
Stand: Oktober 2026. Die Antragsfrist wurde 2022 um fünf Jahre verlängert und läuft nach Angaben der Wikipedia bis einschließlich 21. Juli 2027. Wer einen Antrag erwägt, sollte die aktuelle Frist und das Verfahren beim Bundesamt für Justiz prüfen.