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Transsexuellengesetz (TSG)

Das Transsexuellengesetz regelte in Deutschland von 1981 bis 2024, unter welchen Bedingungen trans Personen ihren Vornamen und ihren Personenstand ändern konnten. Grundlage war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1978. Das Verfahren verlangte zwei psychologische Gutachten und eine gerichtliche Entscheidung; in seiner ursprünglichen Fassung setzte es zudem eine geschlechtsangleichende Operation und Fortpflanzungsunfähigkeit voraus. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zentrale Teile des Gesetzes in mehreren Entscheidungen der folgenden Jahrzehnte für verfassungswidrig, darunter auch die Pflicht zur Sterilisation. Zum 1. November 2024 wurde das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst, das die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen von einer Erklärung der betroffenen Person selbst abhängig macht, statt von ärztlichen oder gerichtlichen Gutachten.

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