Asylrecht für LGBTQ+

LGBTQ+-Menschen, die in ihren Herkunftsländern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden, können in Deutschland Asyl oder subsidiären Schutz beantragen. Die Verfolgung wegen Homosexualität, Bisexualität, trans oder anderer queerer Identitäten ist seit 2013 EU-weit als Asylgrund anerkannt. In der Praxis stehen Betroffene jedoch vor großen Hürden: Sie müssen ihre Identität und Verfolgung nachweisen, was in sicheren Drittstaaten schwierig sein kann. Spezialisierte Beratungsstellen unterstützen queere Geflüchtete bei Asylverfahren und Integration.

Verwandte Begriffe

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