Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht regelt, unter welchen Bedingungen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Für queere Menschen aus dem Ausland, die in Deutschland eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder Ehe eingehen, entstehen daraus spezifische aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten. Die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hat in den vergangenen Jahren die aufenthaltsrechtliche Situation binationaler queerer Paare erheblich verbessert.

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