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Geschlechtseintrag

Der Geschlechtseintrag ist die im Personenstandsregister vermerkte Angabe zum Geschlecht einer Person, die unter anderem in Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass erscheint. In Deutschland stehen dafür seit 2018 die Optionen „männlich“, „weiblich“, „divers“ und ein offener Eintrag zur Verfügung. Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 können volljährige Personen ihren Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen, ohne Gutachten oder Gerichtsverfahren wie zuvor nach dem Transsexuellengesetz. Für trans, nichtbinäre und intergeschlechtliche Menschen ist ein zum eigenen Identitätsempfinden passender Geschlechtseintrag oft entscheidend für den Alltag: Er wirkt sich auf Behördengänge, Grenzkontrollen, Arbeitsverträge oder auch auf das Risiko eines ungewollten Outings aus, etwa wenn amtliche Dokumente nicht mit dem gelebten Geschlecht übereinstimmen.

Verwandte Begriffe

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