Hassrede, im Englischen „Hate Speech“, bezeichnet sprachliche Äußerungen, die Personen oder Gruppen aufgrund realer oder zugeschriebener Merkmale wie Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung herabwürdigen. Anders als eine Straftat im engeren Sinn ist Hassrede zunächst ein beschreibender Begriff für entmenschlichende, ausgrenzende Sprache, die gezielt bestimmte gesellschaftliche Gruppen abwertet und aus dem öffentlichen Diskurs verdrängen soll. In Deutschland gibt es keinen eigenen Straftatbestand „Hassrede“; strafrechtlich relevant wird sie über bestehende Normen des Strafgesetzbuchs, etwa die Volksverhetzung nach Paragraf 130 StGB, wenn Äußerungen zu Hass oder Gewalt gegen eine Bevölkerungsgruppe aufstacheln, oder über Beleidigungs- und Bedrohungstatbestände. Queerfeindliche Hassrede richtet sich spezifisch gegen LGBTQ+-Personen, häufig online, und reicht von abwertenden Kommentaren bis zu offenen Gewaltandrohungen. Seit dem 2021 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wurden die rechtlichen Instrumente gegen Hassrede im Netz erweitert, etwa durch verschärfte Meldepflichten für Plattformbetreiber. Von Hate Crime unterscheidet sich Hassrede dadurch, dass sie sich auf die sprachliche Ebene beschränkt, auch wenn beide Phänomene eng zusammenhängen und Hassrede häufig als Vorstufe realer Gewalt gilt.