Weltweit stellen mehr als 60 Staaten einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe, in einigen Ländern reicht das Strafmaß bis zur Todesstrafe. Die entsprechenden Gesetze gehen häufig auf Kolonialrecht zurück, etwa auf den britischen „Indian Penal Code" des 19. Jahrhunderts, der in zahlreichen ehemaligen Kolonien in Afrika, Asien und der Karibik bis heute fortwirkt oder erst in den vergangenen Jahrzehnten aufgehoben wurde. Die Kriminalisierung betrifft nicht nur strafrechtliche Verfolgung, sondern wirkt sich auch auf Gesundheitsversorgung, Vereinsrecht und Meinungsfreiheit queerer Menschen aus, da schon Aufklärungsarbeit oder Organisierung strafbar sein kann. Internationale Organisationen wie ILGA World dokumentieren die weltweite Rechtslage jährlich, um Entwicklungen sichtbar zu machen und Entkriminalisierungsprozesse zu unterstützen. In Deutschland galt eine vergleichbare Kriminalisierung bis zur endgültigen Abschaffung des Paragrafen 175 im Jahr 1994 fort. Die Kriminalisierung von Homosexualität ist zugleich ein zentrales Kriterium in Asylverfahren, wenn Betroffene aus entsprechenden Ländern Schutz suchen.