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Mitmutterschaft

Mitmutterschaft (auch Co-Mutterschaft) bezeichnet ein bislang ungelöstes Problem im deutschen Abstammungsrecht. Seit der Öffnung der Ehe 2017 können zwei Frauen zwar heiraten, doch wird beim Kind kein automatisches zweites Elternteil eingetragen, wenn es in ihre Ehe hineingeboren wird. Bei verheirateten Mann-Frau-Paaren gilt der Ehemann automatisch als Vater; bei zwei Müttern muss die nicht-gebärende Frau das gemeinsame Kind stattdessen über eine Stiefkindadoption annehmen – ein Verfahren, das Monate dauern und mit Hausbesuchen des Jugendamts verbunden sein kann.

Mehrere Gerichte halten diese Ungleichbehandlung für verfassungswidrig, weil sie ausschließlich Familien ohne Vater trifft. Ein umfassender Reformentwurf zum Abstammungsrecht wurde in einer früheren Legislaturperiode erarbeitet, aber durch das vorzeitige Ende der Regierungskoalition nicht mehr verabschiedet. Stand 2026 ist offen, ob die Reform von der aktuellen Regierung fortgeführt wird. Verbände wie der LSVD fordern seit Jahren eine gesetzliche Gleichstellung, damit Kinder in Regenbogenfamilien von Geburt an rechtlich gleich gut abgesichert sind wie Kinder heterosexueller Eltern.

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