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Auch Stuttgarter Einkaufszentrum verbietet Regenbogenflagge zum CSD

Auch Stuttgarter Einkaufszentrum verbietet Regenbogenflagge zum CSD

Bild: KI-generiert · Illustration

Im Stuttgarter Einkaufszentrum Milaneo mussten CSD-Teilnehmende ihre Regenbogenfahnen einpacken – ein ähnlicher Fall in Hamburg endete mit einer Entschuldigung des Centermanagements.

Im Stuttgarter Einkaufszentrum Milaneo durften Besucherinnen und Besucher am CSD-Wochenende Ende Juli keine Regenbogenfahnen sichtbar tragen. Der Sicherheitsdienst forderte CSD-Teilnehmende auf, ihre Fahnen einzupacken, bevor sie das Center betreten durften.

Centermanager Dirk Keuthen verteidigte das Vorgehen als allgemeine Hausordnung, die gleichermaßen für Nationalflaggen, Vereinsfahnen, politische Symbole und Pride-Flaggen gelte. Ziel sei ein „sicherer und störungsfreier Betrieb“ in dem stark frequentierten Center. Zugleich wirbt das Milaneo in seiner eigenen Marketingkommunikation regelmäßig mit Regenbogen-Motiven auf Bildschirmen und in Schaufenstern – ein Widerspruch, den Kritikerinnen und Kritiker als Pinkwashing bezeichnen.

Ähnlich war ein Fall in der Hamburger Europa Passage gelagert, wo das Centermanagement während des dortigen CSD im August ebenfalls Regenbogenfahnen verbannte. Anders als in Stuttgart entschuldigte sich die Hamburger Geschäftsführung kurz darauf, räumte ein, das eigene Sicherheitspersonal habe die Vorgaben „überinterpretiert“, und kündigte einen anderen Personaleinsatz für künftige Veranstaltungen an. Grundsätzlich dürften Einkaufszentren Flaggen als privates Hausrecht untersagen, bestätigte ein auf CSD-Rechtsfragen spezialisierter Anwalt, kritisierte die Stuttgarter Praxis angesichts des eigenen Pride-Marketings aber als „widersprüchlich und gesellschaftlich fragwürdig“. Exemplarisch zeigt der Fall ein Spannungsfeld, das in den vergangenen CSD-Saisons wiederholt aufgetreten ist: Das Hausrecht privater Betreiber steht dem Anspruch queerer Sichtbarkeit im öffentlich zugänglichen Raum gegenüber, ohne dass es dafür bislang eine einheitliche rechtliche Linie gibt.

25.08.2026

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