Das Stadtarchiv Linz hat Gerichtsakten von 1938 bis 1945 ausgewertet. Der Sammelband „Verfolgt, verurteilt, vergessen?“ wird am 10. November vorgestellt und beleuchtet auch die Verfolgung lesbischer Frauen, die in Österreich strafbar waren.
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Eine Kontaktanzeige, eine Begegnung an einem öffentlichen Ort oder eine Denunziation: Mehr brauchte es oft nicht, damit die NS-Justiz in Linz gegen schwule und lesbische Menschen ermittelte. Das Stadtarchiv hat diese Verfahren nun wissenschaftlich aufgearbeitet.
Der Sammelband „Verfolgt, verurteilt, vergessen? Als homosexuell Angeklagte in den Linzer Gerichtsakten 1938–1945“ wird am 10. November um 18 Uhr im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses vorgestellt. Anmeldungen sind bis 2. November möglich. Nach Angaben der Stadt gehört Linz damit zu den ersten Städten Österreichs, die dem Thema einen eigenen umfassenden Band widmen.
Grundlage sind Akten aus dem Oberösterreichischen Landesarchiv. Das Stadtarchiv erfasste sie in einer eigens aufgebauten Datenbank: Beschuldigte, Richter, Zeugen, Tatvorwürfe, Verfahrensabläufe. Archivdirektor Johannes Kaska weist darauf hin, dass die Akten vor allem die Sicht der Strafverfolger wiedergeben. Nicht jeder, den sie als homosexuell bezeichneten, habe sich selbst so verstanden.
Die zehn Beiträge, darunter ein Interview, behandeln das Thema rechtshistorisch, gesellschaftlich und biografisch. Der Historiker Thomas Buchner, der auch die Datenbank aufbaute, wertet die Verfahren statistisch aus. Ein Schwerpunkt liegt auf lesbischen Frauen: Anders als im deutschen Recht stellte das österreichische Strafgesetz auch Sex zwischen Frauen unter Strafe. Natascha Bobrowsky untersucht solche Verfahren am Landesgericht Linz nach Paragraf 129 Ib. Gerhard Obermüller zeigt am Beispiel der Barmherzigen Brüder, wie die Nationalsozialisten den Vorwurf homosexueller Handlungen gezielt gegen Ordensangehörige einsetzten. Elisa Frei fasst den Forschungsstand zur queeren Geschichte des Konzentrationslagerkomplexes Mauthausen zusammen.
Bildungsreferentin Eva Schobesberger sagte, die Aufarbeitung dürfe nicht bei jenen enden, deren Schicksale schon Teil der öffentlichen Erinnerung seien. Auch über die Verfolgten, über die jahrzehntelang geschwiegen wurde, müsse man sprechen. Der Paragraf 129 Ib aus dem Jahr 1852 blieb nach 1945 in Kraft; erst 1971 hob Österreich das Totalverbot auf.
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