Das Amtsgericht verhängte 800 Euro Geldstrafe gegen einen früheren AfD-Kommunalpolitiker, der Gegendemonstrierende als „feiger Schwuler“ und „dreckige Schlampe“ beschimpft hatte. Zur Urteilsverkündung erschien er nicht.
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Das Hamburger Amtsgericht hat einen ehemaligen AfD-Kommunalpolitiker wegen mehrfacher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Das Urteil fiel in Abwesenheit: Reinhard S., früher Vorsitzender der AfD Buchholz/Nordheide, hatte sich am Vormittag noch selbst verteidigt und auf Freispruch plädiert, zur Verkündung am Freitag erschien er nicht. Auch ein Anruf beim Angeklagten blieb erfolglos. Der Richter habe ein solches Fernbleiben in 15 Jahren noch nie erlebt, hieß es.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte S. im Januar 2022 bei einer Hamburger Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen vier Gegendemonstrierende im Alter von 50 bis 70 Jahren gezielt angegangen. Mit seinem Bernhardiner umkreiste er die Gruppe und beschimpfte sie. Eine Frau nannte er laut „taz“ „dreckige Schlampe“, einen der Männer „feiger Schwuler“.
Vor Gericht behauptete S., die Gegendemonstrierenden hätten eine Frau bedroht, er habe ihr helfen wollen. Einer der Männer wies das zurück. Der Richter hielt die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen, die für S. aussagten, für falsch oder für das Verfahren nicht relevant. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, folgte aber deren Sicht auf den Tathergang. Der Anwalt von S., Martin Kohlmann, war an keinem der vier Verhandlungstage erschienen.
Bereits 2025 hatte es ein Verfahren gegen die vier Gegendemonstrierenden gegeben, das die Staatsanwaltschaft wegen gezeigter Mittelfinger angestrengt hatte. Sie wurden freigesprochen, weil sich die Geste nicht gegen eine einzelne Person richtete. Eine der Betroffenen sagte, man habe nun zweimal gewonnen. Die Staatsanwaltschaft habe sich 2025 aber „vor den Karren spannen“ lassen.
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