Ein Bundesgericht in Texas hat das Gesetz Senate Bill 12 für verfassungswidrig erklärt, das sexuell aufgeladene Auftritte vor Minderjährigen verbieten sollte. Richter David Hittner sah darin unzulässige Meinungsdiskriminierung. Der Bundesstaat kündigte Berufung an.
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US-Bezirksrichter David Hittner hat am 25. August 2026 das texanische Gesetz Senate Bill 12 für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz hätte „sexuell orientierte Darbietungen“ vor Minderjährigen unter Strafe gestellt – mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Dollar für Veranstaltungsorte und der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung für Auftretende.
Hittner begründete seine Entscheidung mit gleich drei Argumenten: Das Gesetz sei zu weit gefasst und hätte auch geschützte Darbietungen wie Cheerleading, Ballett oder Theateraufführungen erfassen können. Zugleich sei es verfassungswidrig unbestimmt, insbesondere beim undefinierten Begriff des „prurienten Interesses an Sex“. Vor allem aber stelle es unzulässige Diskriminierung nach Standpunkt dar – der Staat dürfe Ausdrucksformen nicht deshalb verbieten, weil er ihre Botschaft ablehnt.
In seiner Urteilsbegründung fand Hittner deutliche Worte für jene, die sich an Dragshows stören: Wer solche Auftritte anstößig finde, habe eine einfache Lösung – „geht einfach nicht hin“. Die Dragkünstlerin Brigitte Bandit, eine der Klägerinnen, nannte die Entscheidung eine Erleichterung: Drag sei schon immer eine Form freier Meinungsäußerung gewesen, und es tue gut, dass das Gericht dies heute anerkannt habe.
Texas' Generalstaatsanwalt Ken Paxton kündigte umgehend Berufung beim als konservativ geltenden 5th Circuit Court of Appeals an. Damit ist der Rechtsstreit um SB 12 keineswegs beendet – er geht in die nächste Instanz, während das Gesetz vorerst nicht angewendet werden darf.
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