Eine neue Leitlinie der britischen Gleichstellungsbehörde EHRC verpflichtet öffentliche Einrichtungen, Toiletten und Umkleiden am Geburtsgeschlecht auszurichten. Kritiker sprechen von Ausschluss und Stigmatisierung.
Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
In England, Schottland und Wales gilt seit dem 5. August eine neue Richtlinie der Gleichstellungsbehörde Equality and Human Rights Commission (EHRC), nach der geschlechtergetrennte öffentliche Räume wie Toiletten, Umkleiden und Krisenzentren für Betroffene sexualisierter Gewalt sich am bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht orientieren sollen – nicht an der Geschlechtsidentität.
Trans Menschen sollen demnach entweder geschlechtsneutrale Angebote nutzen oder jene Räume, die ihrem Geburtsgeschlecht entsprechen. Rechtlich bindend ist der Code of Practice nicht, die EHRC ermutigt Organisationen aber nachdrücklich, ihn umzusetzen. Betroffen sind Behörden, Unternehmen und alle Anbieter öffentlich zugänglicher sanitärer Einrichtungen.
Kritik kommt unter anderem von den Scottish Greens. Die Abgeordnete Kate Nevens erklärte, trans Menschen wollten nichts anderes als alle übrigen: ein sicheres Leben ohne Diskriminierung. Die Richtlinie werde stattdessen zu „intrusiven Fragen“ führen und den Alltag unsicherer machen. Die Organisation Good Law Project bezeichnete den Code als schädlich; er schließe trans Menschen aus und segregiere sie. Das Konzept separater „dritter Räume“ schaffe Stigmatisierung und erhöhe das Risiko eines ungewollten Outings.
Befürwortende Stimmen aus Politik oder Verwaltung werden in der bisherigen Berichterstattung kaum zitiert – die öffentliche Debatte wird derzeit vor allem von Kritik an der Umsetzung geprägt.
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