Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in dritter Lesung ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. CDU, Grüne und SPD stimmten dafür, FDP und AfD dagegen. Das Gesetz schließt eine Lücke, die Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) so beschreibt: „Das allgemeine Antidiskriminierungsgesetz erfasst nur das Privatrecht, nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger*innen."
Künftig dürfen Landesbehörden niemanden aus antisemitischen, antiziganistischen oder rassistischen Gründen benachteiligen – auch nicht wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, chronischer Erkrankung oder Alters. Betroffen sind etwa Verwaltungsverfahren und Anträge bei Landesbehörden. Kommunale Ämter fallen nicht unter das Gesetz, ebenso wenig Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Verfassungsgerichtshof und bestimmte polizeiliche Maßnahmen wie die Durchführung von Durchsuchungen. Verkehrskontrollen und Gefahrenabwehr durch die Polizei sind dagegen erfasst.
Für Streitfälle richtet das Land eine unabhängige Ombudsstelle ein, deren Nutzung freiwillig bleibt. Landesweit gibt es bereits 42 Antidiskriminierungsstellen als Anlaufpunkt.
Umstritten war während der Beratungen vor allem die Beweislastregel. Ursprünglich hätten schon Indizien für eine Vermutung der Diskriminierung genügt; im finalen Text braucht es nun „Tatsachen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen" – Beschwerden müssen also stichhaltig begründet sein. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert das Gesetz dennoch: Sie befürchtet eine Beweislastumkehr und ein Klima des Misstrauens gegenüber Polizist*innen und anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, deren Entscheidungen künftig schneller unter Diskriminierungsverdacht geraten könnten.
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