Der Berliner Senat stellt sich hinter Pläne, das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu verschärfen. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stimmte Mitte Juni bei der Justizministerkonferenz einem Antrag von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf für einen Prüfmechanismus bei „offenkundigem Missbrauch" vorzulegen.
Justiz-Staatssekretär Dirk Feuerberg begründet den Vorstoß so: Eine Vorsorge für gravierende Missbrauchsfälle erscheine geboten, „gerade damit das Kernanliegen nicht diskreditiert wird". Als Beleg dient der Senatsverwaltung ausgerechnet der Fall des verurteilten Neonazis Sven Liebich, der sein Geschlecht offenbar aus taktischen Gründen ändern ließ. Weitere konkrete Missbrauchsfälle kann der Senat auf Nachfrage jedoch nicht benennen.
Kritik kommt von den Grünen im Abgeordnetenhaus. Sebastian Walter und Laura Neugebauer werfen dem Senat einen Kurswechsel vor und verweisen auf Warnungen von Fachverbänden wie dem Bundesverband Trans*, der dgti und dem LSVD+. Diese befürchten, ein Prüfmechanismus würde einen Generalverdacht gegen trans Personen etablieren – obwohl das SBGG erst seit November 2024 in Kraft ist und Missbrauchsfälle laut bisherigen Auswertungen die absolute Ausnahme bleiben.
Wie sich die SPD als Koalitionspartnerin positioniert, ist bislang offen. Die Bundesregierung hat noch nicht signalisiert, ob sie den Vorstoß der Länder aufgreifen wird.
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