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US-Bundesrichter blockiert Abriss des Kennedy Center ohne Zustimmung des Kongresses

Politik & Recht

Ein Bundesrichter hat der US-Regierung untersagt, das Kennedy Center ohne 30-tägige Ankündigung an den Kongress abzureißen. Zuvor hatten mehr als 2.000 Menschen gegen die Pläne protestiert.

US-Bundesrichter blockiert Abriss des Kennedy Center ohne Zustimmung des Kongresses

Bild: KI-generiert · Illustration

Ein Bundesrichter hat der US-Regierung untersagt, das Kennedy Center in Washington ohne vorherige Ankündigung an den Kongress abzureißen. Richter Christopher Cooper entschied, dass weder Präsident Trump noch das von ihm neu besetzte Kuratorium befugt seien, einen Umbauplan samt Abriss einfach umzusetzen. Mindestens 30 Tage müsse der Kongress vorher informiert werden. Das Kuratorium hatte in der Woche zuvor für eine Schließung des Hauses zur „Sanierung“ gestimmt, Bauzäune und Gabelstapler standen bereits vor dem Gebäude. Anwälte der demokratischen Abgeordneten Joyce Beatty argumentierten, die Regierung könnte versuchen, mit vollendeten Tatsachen ein gerichtliches Urteil zu umgehen.

Bereits im Mai hatte Cooper angeordnet, Trumps Namen von dem Kulturhaus zu entfernen – eine Entscheidung, gegen die der Präsident weiterhin vorgeht. Am Freitag zuvor waren mehr als 2.000 Menschen zur Kundgebung „Hands Around the Kennedy Center“ zusammengekommen. Die Dragkünstlerin Tara Hoot moderierte die Veranstaltung, der Gay Men’s Chorus of Washington trat auf, die Abgeordneten Don Beyer und Jonathan Jackson sowie die Schauspielerin Lynda Carter sprachen. Weil das Kuratorium das Gelände zuvor eingezäunt hatte, konnten die Teilnehmenden das Gebäude nicht vollständig umschließen – nach Hoots Einschätzung hätte die Menge dazu locker zweimal ausgereicht.

Ein Bericht der Washington Post hatte zuvor von drohender Zahlungsunfähigkeit und baulichen Schäden am Kennedy Center berichtet, die eine Schließung binnen weniger Wochen erzwingen könnten. Das Weiße Haus wies Kritik zurück und erklärte, Demokraten hätten das Haus jahrelang verfallen lassen. Der Rechtsstreit um Zukunft und Namen des seit 1971 bestehenden Kulturzentrums, das auch Schauplatz zahlreicher LGBTQ+-Veranstaltungen ist, geht damit in eine weitere Runde.

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