Tymothy Moyer wirft der Generalstaatsanwaltschaft von Delaware und der University of Delaware vor, die Anklage gegen seinen Ex-Partner aus Homophobie eingestellt zu haben. Ein Richter empfahl im August die Abweisung der Klage, räumte aber eine Nachbesserungsfrist ein.
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Der 30-jährige Tymothy Moyer aus Wilmington verklagt die Generalstaatsanwältin von Delaware, Kathy Jennings, ihre Stellvertreterin Claudia Debonte sowie die University of Delaware. Er wirft den Behörden vor, die Anklage gegen seinen Ex-Partner wegen häuslicher Gewalt trotz belastender Beweise eingestellt zu haben — aus Homophobie, wie Moyer in der Klageschrift argumentiert.
Moyer zufolge griff ihn Michael Uzu, mit dem er zuvor eine Beziehung geführt hatte, in der Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2024 in seiner Wohnung an: "Er schlug wiederholt mit den Fäusten auf mich ein, mit meinem eigenen Handy und mit einem Titan-Lacrosseschläger." Die Folgen, so Moyer, waren eine dauerhafte Hirnverletzung und die Kündigung seiner Stelle beim Vermögensverwalter BlackRock.
Uzu bestreitet die Vorwürfe. Er erklärte, in Notwehr gehandelt zu haben, und gab an, unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden zu haben, als der Streit eskalierte. Im September 2024 folgte die Staatsanwaltschaft dieser Einschätzung und stellte das Verfahren ein, mit der Begründung, Uzu habe einen glaubwürdigen Notwehr-Einwand vorgebracht. Zu einem anderen Schluss kam die University of Delaware in einem eigenen Disziplinarverfahren: Sie befand Uzu für schuldig, gegen die Verhaltensregeln zu häuslicher Gewalt verstoßen zu haben, verhängte aber lediglich eine bis Dezember 2025 befristete Bewährungssuspendierung.
Ein Richter empfahl im August, die Klage abzuweisen, räumte Moyer aber eine Frist von 30 Tagen ein, um seine Klageschrift nachzubessern. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: wie ernst Strafverfolgungsbehörden häusliche Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen nehmen, wenn die vorgebrachten Beweise auf beiden Seiten stehen.
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