Die Ehe für alle bezeichnet die Öffnung der standesamtlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit den gleichen Rechten und Pflichten wie bei verschiedengeschlechtlichen Ehen. In Deutschland trat die Ehe für alle am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie beinhaltet unter anderem das Recht auf gemeinsame Adoption, was zuvor gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragenen Partnerschaften verwehrt war.