Die eingetragene Lebenspartnerschaft war ein rechtliches Institut, das gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland von 2001 bis 2017 zur Verfügung stand. Sie bot viele, aber nicht alle Rechte der Ehe – insbesondere das gemeinsame Adoptionsrecht fehlte zunächst. Mit der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 wurden keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet, bestehende konnten in Ehen umgewandelt werden.