Ein trans Mann aus Tokio kämpft vor Gericht um die rechtliche Anerkennung als Vater seines leiblichen Kindes – gezeugt aus seiner eigenen Eizelle. Japans Zivilrecht kennt für diesen Fall bislang keine Regelung.
Bild: KI-generiert · Illustration
Ein Mann Anfang 40 aus Tokio hat vergangene Woche vor dem dortigen Familiengericht Klage eingereicht, um als rechtlicher Vater seines Kindes anerkannt zu werden – eines Kindes, das aus einer seiner eigenen Eizellen entstanden ist.
Zum Zeitpunkt der Befruchtung war er noch als Frau registriert, die Eizelle wurde mit dem Sperma eines Spenders befruchtet. Einen Monat nach der Geburt des Kindes erkannten die Behörden seinen männlichen Geschlechtseintrag rechtlich an, im Februar 2025 heiratete er die Mutter des Kindes.
Ein Antrag des Paares auf Anerkennung der Vaterschaft beim zuständigen Tokioter Bezirksamt wurde abgelehnt: Das bestehende Recht sehe eine Vater-Kind-Beziehung nur vor, wenn das Sperma des Vaters die Eizelle befruchtet habe, hieß es zur Begründung.
Der Fall legt eine Lücke im japanischen Zivilrecht offen, das weitgehend vor der heutigen Reproduktionsmedizin und vor der rechtlichen Anerkennung von Geschlechtsangleichungen entstand. Die Anwältin der Familie, Shun Nakaoka, sagte bei einer Pressekonferenz, die genetische Beziehung zwischen Mann und Kind sei eindeutig: „Es gibt einen Vater, eine Mutter und ein Kind. Sie sind eine Familie. Warum sollte dieser Familie die rechtliche Anerkennung verweigert werden, wegen einer Lücke im Gesetz oder einer falschen Anwendung des Gesetzes?“
Japans Oberster Gerichtshof hatte im Juni 2024 in die andere Richtung geurteilt: Ein Kind, das außerehelich geboren wurde, könne die rechtliche Anerkennung durch eine trans Frau verlangen, die das Sperma für die Zeugung bereitgestellt hatte – selbst wenn sie zur Geburt bereits rechtlich als Frau galt. Für den umgekehrten Fall, den Tokio nun verhandelt, gibt es bislang keine vergleichbare Regelung.
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