Europäischer Gerichtshof: Ungarns "Homo-Propaganda"-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

Europäischer Gerichtshof: Ungarns "Homo-Propaganda"-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene ungarische Gesetz gegen queere Menschen als Verstoß gegen die EU-Grundrechtscharta erklärt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes ungarisches Gesetz, das als "Homo-Propaganda"-Gesetz bekannt ist, für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz, das 2021 in Kraft trat, verbietet die Darstellung von Homosexualität und Geschlechtsumwandlungen in Medien, die für Minderjährige zugänglich sind. Der EuGH entschied, dass das Gesetz gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt, insbesondere gegen die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte. Die Entscheidung wurde von Menschenrechtsorganisationen und queeren Aktivisten in ganz Europa begrüßt. Die ungarische Regierung hat jedoch bereits angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Gesetzgebung in anderen EU-Mitgliedsstaaten haben, die ähnliche Gesetze in Betracht ziehen.

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