Das Amtsgericht Lübeck hat einen jungen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine trans Frau verfolgt, geschlagen und bedroht hatte. Er bestritt ein trans-feindliches Motiv.
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Das Amtsgericht Lübeck hat einen 22-Jährigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er muss zudem an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und der Geschädigten 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann war im vergangenen Jahr einer trans Frau auf offener Straße gefolgt, hatte sie an den Haaren gezogen, geschlagen und mit dem Tod bedroht. Vor Gericht räumte er den Vorfall größtenteils ein, bestritt aber ein trans-feindliches Motiv: Er habe in „blinder Wut“ gehandelt und nicht gewusst, dass sein Opfer trans ist – er habe „nichts gegen diese Menschen“. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen von einem trans-feindlichen Hintergrund aus und hatte mit vier Monaten auf Bewährung ein härteres Strafmaß gefordert, dem das Gericht am Ende nicht folgte.
Die Beweislage war dünn: Ein Zeuge hatte Teile des Angriffs von seiner Wohnung aus beobachtet, konnte zu konkreten Verletzungen aber nichts sagen. Fotos vom Tatabend gibt es nicht, und die Betroffene erschien trotz Ladung nicht zur Verhandlung. Das Gericht stützte sein Urteil deshalb vor allem auf die Zeugenaussage und das Geständnis des Angeklagten. Der Mann ist einschlägig vorbestraft, berief sich auf eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit und zeigte sich zu einer Therapie bereit.
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