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Bundesrichter kippt Texas' Drag-Verbot als verfassungswidrig

Bundesrichter kippt Texas' Drag-Verbot als verfassungswidrig

Bild: KI-generiert · Illustration

Ein US-Bezirksrichter hat das texanische Gesetz gegen „sexuell orientierte“ Auftritte für zu vage und verfassungswidrig erklärt. Der Bundesstaat will in Berufung gehen.

Ein Bundesrichter in Texas hat das seit 2023 geltende Verbot „sexuell orientierter“ Aufführungen in der Öffentlichkeit und vor Minderjährigen für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte unter anderem die Austin-Dragqueen Bridgitte Bandit gemeinsam mit weiteren Betroffenen gegen das Gesetz mit dem Kürzel Senate Bill 12.

Zu vage formuliert sei das Gesetz, begründete US-Bezirksrichter David Hittner seine Entscheidung. Es lege nicht fest, wer und nach welchen Kriterien beurteilt, ob eine Darbietung ein „unlauteres Interesse“ bediene, und verlange nicht, eine Aufführung in ihrer Gesamtheit zu bewerten. „Ein einzelner erotischer Moment könnte eine gesamte Aufführung zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Strafen verdammen“, schrieb Hittner in seinem Urteil.

Um die Reichweite des Gesetzes zu verdeutlichen, verwies der Richter auf zahlreiche etablierte Bühnenshows mit erotischen Elementen, die nach dem Wortlaut des Gesetzes ebenso betroffen wären wie Drag-Auftritte. Wer Drag-Vorstellungen ablehne, habe eine einfache Alternative: „Die Lösung ist relativ einfach – gehen Sie einfach nicht hin“, so Hittner.

Bereits zum zweiten Mal verliert der Bundesstaat vor Hittners Gericht. Schon 2023 hatte derselbe Richter das Gesetz vorläufig gestoppt, ein Berufungsgericht verwies den Fall damals aber zur erneuten Prüfung zurück. Vorläufig ist auch die aktuelle Entscheidung, denn Texas kündigte bereits an, erneut in Berufung zu gehen. Bis zu einer endgültigen Klärung bleibt SB 12 damit unanwendbar.

Texas ist einer von mehreren US-Bundesstaaten, die seit 2023 versucht haben, Drag-Auftritte gesetzlich einzuschränken. Wiederholt haben Gerichte ähnliche Gesetze wegen zu unbestimmter Formulierungen und Verstößen gegen die Meinungsfreiheit gekippt.

27.08.2026

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