Ein Bundesrichter hat Texas' Gesetz gegen Drag-Auftritte als verfassungswidrig gekippt und in der Begründung auf Dolly Parton verwiesen. Der Bundesstaat kündigte Berufung an.
Ein Bundesrichter hat das texanische Gesetz gegen Drag-Auftritte für verfassungswidrig erklärt. Die 2023 von Gouverneur Greg Abbott unterzeichnete „Senate Bill 12" untersagte „sexuell orientierte Aufführungen" in Anwesenheit Minderjähriger und zielte damit erkennbar auf Drag-Shows.
US-Bezirksrichter David Hittner, ein von Ronald Reagan ernannter Richter am Südlichen Bezirksgericht von Texas, urteilte, das Gesetz sei so weit und vage gefasst, dass es auch Cheerleading-Auftritte, Tanzdarbietungen oder Theaterstücke erfassen könnte. Der Begriff „prurient interest in sex" – sexuell aufreizendes Interesse – sei rechtlich nicht greifbar definiert. Damit verstoße das Gesetz sowohl gegen die im ersten Verfassungszusatz verankerte Meinungsfreiheit als auch gegen die Due-Process-Klausel des 14. Verfassungszusatzes.
Bemerkenswert an der Urteilsbegründung: Hittner verwies auf die kürzlich verstorbene Country-Sängerin Dolly Parton, die zeitlebens wegen ihrer figurbetonten Kleidung und ihres Ausschnitts als „aufreizendes Sexsymbol" kritisiert worden sei – ein Beispiel dafür, wie beliebig und subjektiv die im Gesetz verwendeten Maßstäbe seien.
Texas' Generalstaatsanwalt Ken Paxton kündigte umgehend Berufung an. Die Drag-Künstlerin Brigitte Bandit, die sich seit Jahren gegen das Gesetz engagiert, begrüßte die Entscheidung und betonte, Drag sei eine legitime Kunst- und Ausdrucksform, die genauso Schutz verdiene wie jede andere Bühnendarbietung.
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