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Ein US-Bundesrichter hat das texanische Verbot von Drag-Auftritten am 25. August erneut für verfassungswidrig erklärt. Richter David Hittner vom Bezirksgericht in Houston kippte damit zum wiederholten Mal das 2023 verabschiedete Gesetz „Senate Bill 12“, das „sexuell orientierte Aufführungen“ vor Minderjährigen unter Strafe stellen sollte. Befürworter hatten mit dem Schutz von Kindern argumentiert, Kritiker sahen darin von Beginn an ein Instrument gegen Drag-Auftritte im Allgemeinen.
Hittner befand die Formulierung des Gesetzes für zu vage. In seiner Begründung zog er einen ungewöhnlichen Vergleich: Selbst Auftritte der wenige Tage zuvor verstorbenen Sängerin Dolly Parton ließen sich darunter fassen – ähnlich wie einst Elvis Presleys Hüftschwünge als anstößig galten. Wer sich an solchen Auftritten störe, solle schlicht nicht hingehen, schrieb der Richter sinngemäß in seinem Urteil.
Geklagt hatte unter anderem die Dragqueen Brigitte Bandit aus Austin, die in ihren Shows regelmäßig als Dolly Parton auftritt. Parton hatte ihr 2023 eine verzierte Gitarre geschenkt. Bandit gehörte bereits 2023 zu den Klägerinnen, als das Gesetz zum ersten Mal gerichtlich gestoppt wurde.
Texas' Generalstaatsanwalt Ken Paxton kündigte umgehend Berufung an und nannte die Entscheidung „zutiefst fehlerhaft“. Der Rechtsstreit um SB 12 zieht sich damit weiter durch die Instanzen, während ähnliche Gesetzesvorhaben in mehreren anderen US-Bundesstaaten anhängig sind. Bis eine höhere Instanz abschließend entscheidet, bleibt das Gesetz unwirksam.
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