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Ermittlungen gegen mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul Ballout eingestellt

Ermittlungen gegen mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul Ballout eingestellt

Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration

Nach dem Tod des Hauptverdächtigen im Anschlag auf den Berliner CSD stellt die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen ihn formal ein. Ob er Mittäter*innen hatte, wird weiter geprüft.

Rund zweieinhalb Wochen nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter Abdul Ballout formal eingestellt. Grund ist der Tod des Beschuldigten: Der 21-Jährige wurde einen Tag nach der Tat bei einem Festnahmeversuch im Berliner Bezirk Spandau von der Polizei erschossen. Nach deutschem Recht können Strafverfahren gegen Verstorbene nicht fortgeführt werden.

Beendet ist die Aufklärung des Anschlags damit nicht. Die Ermittlungsbehörden prüfen weiter, ob Ballout Mittäter*innen oder Unterstützer*innen hatte. Am mutmaßlichen Tatfahrzeug fanden sich nach Behördenangaben allerdings keine tatrelevanten Spuren weiterer Personen. Bei dem Anschlag am Abend des 25. Juli war Ballout mit einem Transporter gezielt in eine Menschenmenge am Rand des CSD im Bereich des Großen Tiergartens gefahren. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, mindestens 31 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Auf dem Mobiltelefon des Täters sicherten Ermittler ein Video, in dem er der Terrormiliz „Islamischer Staat“ die Treue schwört; es war am Tag des Anschlags aufgenommen worden.

Nach dem Attentat hatten queere Organisationen die Bundesregierung aufgefordert, sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser zu schützen, etwa durch die lange geforderte Verankerung im Grundgesetz. Unionsfraktionschef Thorsten Frei lehnte das bislang ab, und die Bundesregierung hält offenbar an geplanten Kürzungen bei queeren Projekten fest. Die demokratische Opposition wirft Kanzler Merz deshalb vor, seine nach dem Anschlag geäußerte Solidarität mit der queeren Community nicht mit Taten zu unterlegen.

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