Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Grundgesetz ändern, um queere Menschen ausdrücklich vor Diskriminierung zu schützen. Sie fordert, Artikel 3 Absatz 3 um ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität zu ergänzen. Bereits heute untersagt der Artikel Ungleichbehandlung wegen Abstammung, Sprache, Glauben oder politischer Ansicht – sexuelle Identität fehlt bislang.
Auslöser ist der islamistische Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli. Mit einem Van fuhr ein 21-jähriger Attentäter in die Menge und griff Menschen zusätzlich mit einer Machete an. Eine Person starb, mindestens 31 wurden verletzt, sieben davon schwer. Am folgenden Tag erschoss die Polizei den Täter. „Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte Hubig. „Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte der queeren Community nach dem Anschlag staatlichen Schutz zugesagt; Hubig sieht ihren Vorstoß als Einlösung dieses Versprechens. Die Union zeigt sich zurückhaltend, signalisiert laut Hubig aber auch Zustimmung aus unionsgeführten Landesregierungen. Parallel arbeitet sie mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an einem besseren Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz sowie an Nachbesserungen bei der Vorbewährung im Jugendstrafrecht. Eine pauschale Bestrafung von Jugendlichen nach Erwachsenenstrafrecht lehnt sie jedoch ab.
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