Bis Sommer 2026 sollte das Selbstbestimmungsgesetz ausgewertet sein. Passiert ist bislang wenig – der Abschlussbericht wird erst für 2029 erwartet. Parallel drängen mehrere Bundesländer auf Verschärfungen.
Bild: KI-generiert · Illustration
Union und SPD hatten sich vorgenommen, das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bis zum Sommer 2026 zu evaluieren. Passiert ist bislang wenig: Die mit der Untersuchung beauftragte InterVal GmbH erhielt den Zuschlag erst vor Kurzem, ein Rechtsgutachten sollte eigentlich schon Mitte 2026 erste Ergebnisse liefern. Auch die vorbereitenden Forschungsarbeiten der Ruhr-Universität Bochum sind nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird nun erst für November 2029 erwartet.
Während die Auswertung stockt, bereiten einzelne Länder eigene Verschärfungen vor. Baden-Württemberg hat eine Verordnung verabschiedet, nach der Polizei und Landeskriminalamt künftig automatisiert über Änderungen des Geschlechtseintrags informiert werden. Sie soll im November 2026 in Kraft treten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versucht, eine vergleichbare Regelung auch bundesweit durchzusetzen.
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen noch weiter und fordern einen eigenen „Prüfmechanismus", der einen vermeintlichen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes verhindern soll. Eine wissenschaftliche Grundlage für einen solchen Missbrauch nennt bislang keines der Länder.
Der Fall zeigt eine Diskrepanz: Während die versprochene Überprüfung des Gesetzes auf sich warten lässt, werden Verschärfungen bereits verordnet, ohne dass die Datenlage dafür vorliegt.
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