Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat sich gegen eine Ergänzung des Grundgesetzes um den ausdrücklichen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ausgesprochen. „Ich halte das nicht für notwendig", sagte Frei der Funke Mediengruppe. Eine solche Änderung würde die Verfassung aus seiner Sicht überfrachten, ohne queeren Menschen zusätzliche Sicherheit zu bringen.
Frei verweist darauf, dass Artikel 3 des Grundgesetzes bereits Diskriminierung „jeglicher Art" verbiete und das Bundesverfassungsgericht dies in mehreren Entscheidungen bekräftigt habe. Kritiker halten dem entgegen, dass der Wortlaut von Artikel 3 sexuelle Identität nicht explizit nennt und der Schutz deshalb allein von der Auslegung der Gerichte abhängt.
Der Bundesrat hatte bereits im September 2025 mit Mehrheit für eine Erweiterung des Artikels gestimmt. Die Grünen brachten daraufhin einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Nach Angaben von queer.de unterstützen inzwischen alle demokratischen Parteien außer der Union die Reform. Der Antrag liegt derzeit beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, eine Beratung steht noch aus.
Die Debatte hat historisches Gewicht: Der einstige Paragraf 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, wurde erst 1994 vollständig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Mehr als 50.000 Männer waren zuvor auf seiner Grundlage verurteilt worden. Befürworter einer Grundgesetzänderung argumentieren, ein expliziter Schutz sende ein wichtiges Signal, gerade weil sich die politische Stimmung gegenüber queeren Menschen in Teilen Europas zuletzt verschärft habe.
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