Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Entlassung von zwei Polizeischülern rechtmäßig war, nachdem diese durch homophobe Äußerungen aufgefallen waren. Die Entscheidung folgte auf eine Beschwerde der Schüler, die ihre Entlassung anfechten wollten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ermittelt, dass die beiden durch Hass-Ausbrüche gegen Homosexuelle auffällig geworden waren. Das Urteil wird als klares Signal gegen Homophobie innerhalb der Polizei gewertet und unterstreicht die Bedeutung von Verfassungstreue und Respekt in der Polizeiausbildung.
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