Nichtbinäre Person erhält Schmerzensgeld nach Schwimmkurs-Ausschluss

Nichtbinäre Person erhält Schmerzensgeld nach Schwimmkurs-Ausschluss
Eine nichtbinäre Person erhält Schmerzensgeld, nachdem sie von einem Schwimmkurs ausgeschlossen wurde.

In einer Reha-Klinik in Bad Belzig wurde eine nichtbinäre Person von der Teilnahme an einem Schwimmkurs ausgeschlossen, weil sie kein Oberteil tragen wollte. Die Klinik begründete den Ausschluss mit den 'Hausregeln', was zu einer Beschwerde führte. Nach einer gerichtlichen Überprüfung hat die betroffene Person nun Anspruch auf mindestens 2.000 Euro Schmerzensgeld. Der Fall wirft ein Licht auf die Herausforderungen, denen nichtbinäre Menschen im Alltag begegnen, und unterstreicht die Notwendigkeit von mehr Sensibilität und Inklusion in öffentlichen Einrichtungen.

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