Der Europäische Gerichtshof zwingt Polen, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Am Eheverbot im eigenen Land ändert das nichts.
Bild: KI-generiert · Illustration
Seit dem 23. August müssen polnische Standesämter gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, offiziell transkribieren. Grundlage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2025, das der polnische Oberste Verwaltungsgerichtshof im März 2026 bestätigte.
Betroffen sind Ehen zwischen zwei Frauen oder zwei Männern, die etwa in Deutschland rechtmäßig geschlossen wurden. Die zuständigen Ministerien legten fest: Standesämter müssen entsprechende Dokumente akzeptieren, sofern die Ehe im jeweiligen Herkunftsland gültig ist. Auf Ehen aus Staaten außerhalb der EU lässt sich die Regelung derzeit nicht übertragen, wie mit ihnen künftig verfahren wird, ist offen.
Praktisch bedeutet die Transkription vor allem Rechtssicherheit: bei Fragen des Aufenthaltsrechts, der Besteuerung und des Erbrechts können sich Paare nun auf ihre im Ausland geschlossene Ehe berufen. Automatische Folgerechte sind damit allerdings nicht verbunden, eine gemeinsame Adoption etwa ergibt sich aus der Anerkennung nicht.
Am eigentlichen Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Polen selbst ändert das Urteil nichts: Die polnische Verfassung definiert Ehe seit 1997 als Verbindung von Mann und Frau, eine Öffnung dafür ist politisch weiterhin nicht in Sicht. Wer in Polen heiraten will, kann das deshalb nur mit einer Person des jeweils anderen Geschlechts tun. Für Paare, die im Ausland geheiratet haben, schafft die neue Praxis der Standesämter aber erstmals eine verlässliche rechtliche Grundlage im eigenen Land.
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