Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD fordert die Union, Ausländern bei queer-, frauen- oder christenfeindlichen Straftaten das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Juristen verweisen auf hohe rechtliche Hürden, die SPD setzt lieber auf Prävention.
Bild: KI-generiert · Illustration
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin bringt die Union eine Verschärfung des Ausweisungsrechts ins Gespräch. Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, will, dass Ausländer ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie queer-, frauen- oder christenfeindliche Straftaten begehen.
Throm begründet den Vorstoß damit, dass "fanatische Islamisten" die deutsche Lebensweise ablehnten und mit Hass und Gewalt bekämpften. Wer die fundamentalen Werte des Landes nicht nur ablehne, sondern aktiv attackiere, habe "nichts in unserem Land verloren", so seine Argumentation. Zusätzlich fordert er einen "Ausreisearrest" für schwere Straftäter bis zur Rückkehr ins Herkunftsland.
Ein Detail relativiert die Debatte: Der Attentäter vom Berliner CSD war deutscher Staatsbürger. Throms Vorschlag hätte in diesem konkreten Fall gar nicht gegriffen.
Der Politiker knüpft an eine ältere Forderung an. Bereits 2023, nach dem Hamas-Terrorangriff auf Israel, hatte er eine "Regelausweisung" bei antisemitischen Straftaten verlangt. Das Konzept landete zwar im Koalitionsvertrag, wurde bislang aber nicht umgesetzt.
Juristisch bleibt der neue Vorstoß umstritten. Thomas Oberhäuser vom Deutschen Anwaltverein verweist auf EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die hohe Hürden für Ausweisungen setzen: In jedem Einzelfall müssten Ausweisungs- gegen Bleibeinteressen abgewogen werden. Besonders schwierig werde es bei Personen, die in Deutschland geboren wurden, eine Niederlassungserlaubnis besitzen oder deutsche Familienangehörige haben.
Die SPD hält sich bei Throms konkretem Vorschlag zurück. Fraktionsvize Sonja Eichwede betont zwar Interesse an besserem Schutz vor queerfeindlicher Gewalt, setzt aber auf Prävention und "konsequente Strafverfolgung gegen alle Täter, gleich welcher Herkunft" statt auf neue Ausweisungsregeln.
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