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US-Berufungsgericht bestätigt Floridas Einschränkungen für Drag-Auftritte

US-Berufungsgericht bestätigt Floridas Einschränkungen für Drag-Auftritte

Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration

Das volle 11. US-Berufungsgericht hat mit acht zu fünf Stimmen Floridas Gesetz gegen Drag-Auftritte vor Minderjährigen bestätigt und eine bisherige Verfügung gegen dessen Durchsetzung aufgehoben. Die klagende Restaurantkette Hamburger Mary's kündigte an, weiterzukämpfen.

Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat ein Gesetz bestätigt, das Drag-Auftritte vor Minderjährigen in Florida stark einschränkt. Weil das gesamte 11. US-Berufungsgericht mit acht zu fünf Stimmen eine einstweilige Verfügung aufhob, kann der sogenannte „Protection of Children Act“ aus dem Jahr 2023 nun wieder durchgesetzt werden.

Das Gesetz untersagt Veranstaltungsorten und Auftretenden, Minderjährige zu Drag-Shows zuzulassen – selbst mit Zustimmung der Eltern. Es definiert die betroffenen Darbietungen unter anderem über die „unzüchtige Zurschaustellung“ von Genital- oder Brust-Attrappen und sieht Bußgelder sowie Strafen für Betriebe vor, die Kinder zu solchen Auftritten zulassen.

Richter Andrew Brasher schrieb für die Mehrheit, das Gesetz sei „eine unkomplizierte Regelung von Obszönität“ und bewege sich innerhalb des zulässigen Rahmens für eine solche Regulierung. Das Gericht wies Einwände zurück, das Gesetz sei zu unbestimmt formuliert oder werde in böser Absicht auch gegen nicht-obszöne Auftritte eingesetzt.

Geklagt hatte die queerfreundliche Restaurantkette Hamburger Mary's in Orlando, deren familienfreundliche Drag-Brunches mit Kinderliedern und Disney-Nummern durch das Gesetz eingeschränkt wurden. Ein Bundesrichter hatte die Durchsetzung zunächst gestoppt, ein dreiköpfiges Richtergremium bestätigte das, und der Oberste Gerichtshof lehnte 2024 mit sechs zu drei Stimmen einen Antrag der Regierung von Gouverneur Ron DeSantis ab, die Verfügung einzuschränken. Erst die erneute Prüfung durch das volle Berufungsgericht kippte diese Linie. Anwältin Melissa Stewart kündigte für Hamburger Mary's an, den Rechtsstreit fortzusetzen: „Dieser Rechtsstreit ist nicht vorbei.“

18.08.2026

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